Wir bedauern jeden Kirchenaustritt, respektieren aber selbstverständlich, wenn sich jemand von der Kirche distanzieren will. Wir sind dankbar, wenn Sie uns Gelegenheit geben, Ihre Gründe für diesen Entschluss kennenzulernen. Es ist uns bewusst, dass die Kirche vieles zu lernen und zu verbessern hat. Wir bemühen uns, vor Ort eine einladende und offene Kirche zu leben.
Ein Kirchenaustritt betrifft beide Ebenen der Kirche: Die Kirche als Glaubensgemeinschaft und die staatskirchenrechtlich organisierte örtliche Kirchgemeinde. Durch den Austritt aus der Kirchgemeinde erlöschen die Rechte und Pflichten als Kirchgemeindemitglied, durch die Distanzierung von der Glaubensgemeinschaft werden die kanonischen Rechte eingeschränkt. Genauere Informationen finden Sie im Dekret unseres Bischofs.
Wenn Sie aus der Kirche austreten möchten, ist dazu kein kostenpflichtiges Formular nötig. Richten Sie Ihre schriftliche Austrittserklärung, versehen mit Datum und Unterschrift, an das örtliche Pfarramt. (Der Brief muss nicht als "Einschreiben" zugestellt werden.) Sie erhalten anschliessend eine Bestätigung Ihres Austritts, zusammen mit einem Brief der Pfarrei- und Kirchgemeindeleitung. Ihr Austritt wird von der Kirchgemeinde der politischen Gemeinde mitgeteilt.
Ein Wiedereintritt ist jederzeit möglich.